Klasse A
(Motorrad)
Theorie:
Bei Ersterwerb
des Führerscheins sind 18 Doppelstunden theoretischer
Unterricht vorgeschrieben. Wenn Sie bereits Besitzer eines
Führerscheins z.B. der Klasse B sind, müssen Sie nur 10
Doppelstunden Theorie besuchen.
Praxis:
Übungsfahrstunden:
Die Anzahl hängt von Ihrem Können ab. Sonderfahrstunden:
gesetzlich vorgeschrieben sind 12 Fahrstunden
(5 x Landstrasse, 4 x Autobahn, 3 x Dunkelheit).
Die Fahrstunden finden nach Vereinbarung statt.
Die theoretische und praktische Ausbildung kann nach Wunsch
parallel verlaufen und im günstigsten Fall schon nach 10
Tagen abgeschlossen sein!
Klasse B (Auto)
Theorie:
Bei Ersterwerb
eines Führerscheins fordert der Gesetzgeber die Teilnahme
an 14 Doppelstunden theoretischem Unterricht.
Praxis:
Übungsfahrstunden:
Die Anzahl hängt von Ihrem Können ab. Sonderfahrstunden:
gesetzlich vorgeschrieben sind 12 Fahrstunden
(5 x Landstrasse, 4 x Autobahn, 3 x Dunkelheit).
Die Fahrstunden finden Montags bis Samstags nach
Vereinbarung statt.
Die theoretische und praktische Ausbildung kann nach Wunsch
parallel verlaufen und im günstigsten Fall schon nach 14
Tagen abgeschlossen sein!